Werbungskosten – Berufsgruppenpauschale Fernsehschaffende

Du bist Dienstnehmer beim Fernsehen und man sieht dich mehrmals im Monat im Fernsehen – dann kannst du bis zu 3.942€ von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn du es mit deinem RelaxTax Steuerausgleich richtig beantragst!



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


§ 1.

Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis anstelle des Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 folgende Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:

3. Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen

7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3 942 Euro jährlich.

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Was kann man den alles von der Steuer absetzen?

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