Steuerausgleich
per App

Verfügbar in Österreich. Vorausberechnung inkludiert.
Von Experten überprüft. Jetzt einfach Steuern erklären.


Wir spenden 1% unseres Umsatzes, um das CO₂ in der Atmosphäre zu reduzieren. Mehr erfahren

Die RelaxTax App ist bekannt aus

"Danke, war wieder einfach und schnell!"

RelaxTax User, Feb 2023

"Super easy - danke euch!"

RelaxTax User, Feb 2023

Der RelaxTax
Steuerkreislauf

* Ende Februar ist die Frist für deinen Arbeitgeber deinen Lohn- oder Gehaltszettel beim Finanzamt eingereicht zu haben.
Davor würdest du auch keinen Steuerbescheid bekommen.

** RelaxTax benachrichtig dich über dein mögliches Guthaben basierend auf der unverbindlichen Vorausberechnugn vor Erstellung des Steuerausgleichs und danach mit der Vorausberechnung vom Finanzamt.

4000+

Arbeitnehmer:innen nutzen RelaxTax
(+65% in 2022)
Sieh dir unsere Bewertungen an

4 Jahre

2022, 2021, 2020 & 2019
als App Service verfügbar
Vorjahre auf Anfrage*

700€

Steuerguthaben pro Jahr
im österreichischen Durchschnitt
Tendenz steigend lt. statistischen Zahlen des Finanzamts

*Steuerjahr 2018 auf Anfrage. Aktion gültig bis 31.12.2023. Wenn du deinen Steuerausgleich für das Jahr 2018 noch nicht gemacht hast bzw. noch keinen Steuerbescheid für das Jahr 2018 hast, kontaktiere uns und wir prüfen kostenlos für dich, ob du eine Steuergutschrift bekommst.

Kein Unbefugter Zugriff

Daten Verwaltung in der Cloud

Datenschutz & Sicherheit

Alle Daten werden ohne öffentlichen Zugriff in der Cloud verarbeitet bzw. dein Steuerausgleich erstellt. Dein Steuerausgleich wird bis zu 7 Jahre für deinen Zugriff aufbewahrt und ist jederzeit in der App für dich aufrufbar.

Zertifizierte Bilanzbuchhalter Gesellschaft

Zertifikate & Berechtigungen

Häufig
Gestellte Fragen

Alles was du wissen musst um RelaxTax wie ein Experte zu nutzen

Was kann man den alles von der Steuer absetzen?

Das kommt drauf an und ist individuell. Es gibt Steuerfreibeträge und Steuerabsetzbeträge im Steuerrecht. Aber auch ohne Solche kann es in vielen Fällen und ganz einfach zu satten Steuergutschriften kommen.

Hier die Top 5 Gründe für Lohnsteuergutschriften*

  1. Du verdienst ca € 1.065,00 Netto (ohne Urlaubs- & Weihnachtsgeld) z.B. weil du Teilzeit arbeitest

  2. Du hast im Jahr weniger als 12 Monate gearbeitet zB wegen Saisonarbeit, Jobwechsel, Karenz

  3. Du bist während des Jahres von Vollzeit auf Teilzeit umgestiegen und verdienst daher weniger als in Monaten zuvor im selben Jahr

  4. Du bist Lehrling

  5. Du bist von Kurzarbeit betroffen zB wegen Corona oder aus anderen Gründen

*ohne viele Absetzbeträge & du machst deinen Steuerausgleich

Was, wenn ich noch nie einen Steuerausgleich gemacht habe?

Das macht nichts, du kannst den bis 5 Jahre im Nachhinein noch machen. Einzig deine individuelle Steuernummer benötigst du für den Steuerausgleich. Du kannst in der APP abfragen ob du schon eine hast. Falls nicht einfach ein kurzes Schreiben an das Finanzamt schicken und du bekommst eine Steuernummer. Die hat ein solches Format XX XXX/XXXX

Steuernummer Antrags-Formular Vorlage: Download Vorlage

Was ist ein Steuerausgleich?

Mit einem Steuerausgleich (der rechtliche Fachausdruck ist Arbeitnehmveranlagung) können Arbeitnehmer/innen in Österreich dem Finanzamt mittels Antrag sagen was Sie (noch) von der Steuer absetzen wollen bzw. können.

Muss ich einen Steuerausgleich machen wenn ich angestellt bin?

Grundsätzlich nicht. Dein Arbeitgeber zahlt schon monatlich auf Basis der geltenden Steuergesetzte die Lohnsteuer für dich an das Finanzamt. Aber dein Arbeitgeber weiß ja nicht, dass du noch was von der Steuer absetzen kannst.

4 von 7 Häufig gestellten Fragen angezeigt

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Rechtliches

  • RelaxTax ist eine von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anerkannte Bilanzbuchhaltergesellschaft.
  • Der Präsident der WKÖ ist das Aufsichtsorgan unseres Berufsstandes. Wir erfüllen somit alle berufs- und gewerberechtlichen Voraussetzungen um dir unseren Service anbieten zu können.
  • Die finale Berechnung und Beurteilung über Steuerguthaben oder -nachforderungen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt und wird mittels rechtsgültigem Einkommensteuerbescheid festgestellt

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