In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der Steuernummer. Anträge, die nicht an das für dich zuständige Finanzamt gerichtet sind, gelten nicht als eingereicht und werden nicht bearbeitet.
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In unseren FAQ haben wir die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten gesammelt.
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