Sozialversicherungsnummer und E-Card

Die E-CARD ist dein Sozialversicherungsnachweis und die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) ist für alle sozialen Angelegenheiten in Österreich. Du bekommst sie als österr. Staatsbürger gleich nach der Geburt. Wenn du in Österreich lebst bekommst du auch eine. Wenn du in Österreich das erste mal arbeitest als Arbeiter oder Angestellter bekommst du deine E-Card von der Krankenkasse. Das Format deiner SV-Nummer ist XXXX-XXXXXX. Also eine 4stellig Nummer und deinem Geburtsdatum TTMMJJ.

Die SV-Nummer ist aber nicht deine persönliche Steuernummer, mit der du einen Steuerausgleich rechtskonform beim Finanzamt einreichen kannst. Du kannst aber mit der RelaxTax mit deiner SV-Nummer rausfinden, ob du schon eine Steuernummer hast. Wenn nicht, musst du einmalig eine Steuernummer beantragen beim Finanzamt – aber keine Sorge, wir helfen dir dabei!



In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:


Mit der 56. ASVG-Novelle wurde dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Aufgabe übertragen, eine SV-Chipkarte (e-card) als Grundlage für ein elektronisches Verwaltungssystem (ELSY) in der österreichischen Sozialversicherung zu schaffen.

ELSY hat die Verwaltungsabläufe zwischen Versicherten, Dienstgebern, Vertragspartnern und diesen gleichgestellten Personen sowie Sozialversicherungsträgern zu unterstützen und ist so zu gestalten, dass die von den Sozialversicherungsträgern zu vollziehenden Gesetze weitgehend ohne papierschriftliche Unterlagen vollzogen werden können (56. ASVG-Novelle § 31a (1)).

Die innerhalb des ELSY zu verwendenden Chipkarten haben alle Arten des Krankenscheines (Krankenkassenschecks, Behandlungsscheine, Patientenscheine, Arzthilfescheine) zu ersetzen. Sie sind zu diesem Zweck ab dem Zeitpunkt ihrer Einführung bei jeder Inanspruchnahme eines Vertragspartners vorzulegen (§ 31 c (1)). 

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