RelaxTax > Ratgeber > Nachzahlung Lohnsteuer
Wenn du in einem Jahr zwei oder mehr Arbeitgeber hattest oder den Job gewechselt hast und im neuen Job mehr verdienst, musst du einen Steuerausgleich machen. Der führt oft zu einer zusätzlichen Nachzahlung, weil jeder Arbeitgeber einzeln abrechnet und nicht anderen Lohn/Gehalt berücksichtigen kann. So will es das Steuerrecht – und das ist auch rechtens. ABER muss die Nachzahlung wirklich dann so hoch sein wie sie denn scheint, oder kann man diese rechtskonform verringern? Ja, nämlich durch Steuerfrei- und Absetzbeträge kann man diese Nachzahlung deutlich reduzieren. Die RelaxTax hilft dir dabei!
In den meisten Fällen ergeben sich sogar kleinere Steuergutschriften durch die vielen Absetzmöglichkeiten wie Werbungskosten, Sonderausgaben, AVAB/AEAB oder Familienbonus!
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Zu einer Nachzahlung kann es insbesondere kommen, wenn mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge gleichzeitig bezogen wurden und bei der Lohnverrechnung keine gemeinsame Versteuerung erfolgt ist. Dann berechnet jede bezugs- oder pensionsauszahlende Stelle die Lohnsteuer nur für die von ihr ausbezahlten Bezüge oder Pensionen. Insgesamt ergibt sich dadurch eine zu geringe Lohnsteuer.
Bei der Arbeitnehmerveranlagung werden diese Bezüge so besteuert, als hätte die/der Steuerpflichtige den Gesamtbetrag in Form eines Bezugs erhalten. Sie/er wird also jemandem gleichgestellt, der nur ein Dienstverhältnis hat, aber ebensoviel Gehalt oder Pension bezieht, wie ihr/ihm aus mehreren Bezügen zugeflossen ist. In solchen Fällen sind regelmäßig Vorauszahlungen zu leisten, die mit der Steuernachforderung gegengerechnet werden und sie verringern oder dazu führen, dass es zu keiner Nachzahlung kommt.
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