RelaxTax > Ratgeber > Einkommensteuerbescheid
Wie bei vielen anderen Behördenwegen, stellt auch das Finanzamt, nachdem du einen RelaxTax Steuerausgleich gemacht hast, einen Bescheid aus – der heißt eben dann Einkommensteuerbescheid….und ist das rechtsverbindliche Dokument über deine Lohnsteuergutschrift!
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Die Einkommensteuer wird grundsätzlich im Nachhinein mit Bescheid festgesetzt (§ 39 Abs 1 EStG). Nachdem die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht wurde, wird die Veranlagung vorgenommen und die Einkommensteuer nach dem Tarif berechnet.
Auf die ermittelte Einkommensteuer werden die von Ihnen in Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer geleisteten Vorauszahlungen angerechnet. Sind im Einkommen neben Einkünften als Unternehmerin/Unternehmer auch Einkünfte aus einem Dienstverhältnis enthalten, wird von der Einkommensteuer die einbehaltene Lohnsteuer abgezogen, da diese nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt. Ebenso werden gegebenenfalls KESt und ImmoESt angerechnet (siehe oben).
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