RelaxTax > Ratgeber > Bilanzbuchhalter Bilanzbuchhaltungsgesellschaft Berufsbild
Steuern sind eine sensible und persönliche Sache. Das wissen wir, weil wir viele Jahre Erfahrung haben, bestens ausgebildet sind, uns jedes Jahr weiterbilden. RelaxTax und alle Mitarbeiter:innen und Partner sind sich der Verantwortung ihrer Arbeit bewusst. Bilanzbuchhalter wird man nicht einfach so – es gibt sehr strenge Voraussetzungen, um einen solchen Beruf ausüben zu können. Kern unserer Arbeit ist die besondere Vertrauenswürdigkeit! Du siehst also, es gibt nur gute Gründe, warum du auf RelaxTax vertrauen kannst. Wir wissen um den Wert an Vertrauen, das du in RelaxTax setzt.
Wir bei RelaxTax definieren Vertrauen so: Wir müssen uns mit unserem Service DEIN Vertrauen für deinen Steuerausgleich verdienen!
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) wurde ein selbständiger und wissensbasierter Beruf mit hohen Qualitätsanforderungen geschaffen. Zuständige Behörde ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich. Die Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter werden nach einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde öffentlich bestellt und sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter haben sich seit Inkrafttreten des BibuG durch zeitnahes Arbeiten, fachlich fundiertes Wissen und unternehmensbezogene Spezialbetreuung bereits als kompetente Partnerinnen und Partner im Finanz- und Rechnungswesen und Steuern bei Österreichs Wirtschaftstreibenden etabliert. Das Leistungsangebot umfasst hohe fachliche Qualifikation und Integrität. e Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter erledigen die ihm anvertrauen Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen unter Einsatz moderner elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden.
Die volle Handlungsfähigkeit
Die besondere Vertrauenswürdigkeit
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Eine aufrechte Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Ein Berufssitz in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat
Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Fachprüfung bei einer Meisterprüfungsstelle oder einer von der Behörde mit Unterstützung des Fachbeirates anerkannten gleichwertigen schriftlichen externen Prüfung eines Ausbildungsinstitutes
Der Nachweis einer mindestens dreijährigen (für Bilanzbuchhalter) bzw. eineinhalbjährigen (für Buchhalter und Personalverrechner) beruflichen fachlichen Tätigkeit (Basis 40 Wochenstunden)
Eine Nachsicht von den oben angeführten Voraussetzungen ist nicht möglich. Ebenso sieht das BiBuG im Gegensatz zur Gewerbeordnung keine "individuelle Befähigung" oder eine auf bestimmte Teilgebiete bezogene Berufsberechtigung (z.B. Bilanzbuchhalter eingeschränkt auf Bilanzierung) vor.
Vertrauenswürdigkeit ist die subjektive Überzeugung von der Redlichkeit, Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit einer anderen Person. Wer vertrauenswürdig ist, verdient unser Vertrauen. Das gilt für Personen genauso wie für Unternehmen und Arbeitgeber, Produkte oder Dienstleistungen.
4 von 7 angezeigt
Dein Anliegen war noch nicht dabei?
In unseren FAQ haben wir die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten gesammelt.
© 2024 relax-tax.at OG - Alle Rechte Vorbehalten