In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Grundsätzlich hat Ihr zuständiges Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag abzuarbeiten. deutlich kürzer. Je früher Sie Ihre Arbeitnehmerveranlagung machen, desto schneller bekommen Sie gegebenenfalls Ihr Geld zurück.
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