RelaxTax > Ratgeber > Abschaffung Kalte Progression
Im Klartext heißt das, dass du bis zu 700€ weniger Lohnsteuer zahlst pro Jahr. Aber alle Steuerfrei- und Steuerabsetzbeträge gelten immer noch extra – die musst du mit deinem RelaxTax Steuerausgleich aber beim Finanzamt rechtskonform beantragen.
In schönstem Amtsdeutsch heißt es wie folgt:
Die Bundesregierung hat mit 1.1.2023 die „kalte Progression“ zur Gänze abgeschafft. Damit wurde eine Maßnahme umgesetzt, die seit Jahrzehnten in der Diskussion war. Die Systematik sieht vor, dass 2/3 der kalten Progression automatisch via Anhebung der Tarifgrenzen an die erwerbstätigen Menschen zurückgegeben wird
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