Tax Consulting Costs (Sonderausgaben)

In any case, you can deduct the RelaxTax fee from your taxes again next year in the tax equalization and get a large part of it back through your income tax!



In the most beautiful official german law text it is said as follows:


Steuerberatungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit keineBetriebsausgaben oder Werbungskosten vorliegen.Die Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Sonderausgaben oder Betriebsausgabenbzw. Werbungskosten richtet sich nach der der Beratung zugrunde liegenden Steuer.Steuerberatungskosten sind dem betrieblichen Bereich zuzuordnen soweit sie im

Zusammenhang mit betrieblich bedingten Abgaben bzw. der Führung von Aufzeichnungen stehen.Die Beratung im Bereich nicht abzugsfähiger Steuern fällt unter die Sonderausgaben. Kosten für selbständige Bilanzbuchhalter, gewerbliche Buchhalter oder Personalverrechner stellen insoweit Sonderausgaben dar, als es sich um Leistungen im Rahmen ihres berufsmäßigen Berechtigungsumfanges handelt.

Das musst du wissenAlles was du wissen musst um RelaxTax wie ein Experte zu nutzen

What can you deduct from the tax?

What if I've never done a tax return before?

What is a tax return?

Do I have to submit a tax return if I am employed?

4 von 7 angezeigt

Dein Anliegen war noch nicht dabei?
In unseren FAQ   haben wir die häufig gestellten Fragen und unsere Antworten gesammelt.

Starte deinen Steuerausgleich
App downloaden & los geht's. Du kannst deine Steuern noch heute erledigen.


RelaxTax Logo

Rechtliches

  • RelaxTax ist eine von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) anerkannte Bilanzbuchhaltergesellschaft.
  • Der Präsident der WKÖ ist das Aufsichtsorgan unseres Berufsstandes. Wir erfüllen somit alle berufs- und gewerberechtlichen Voraussetzungen um dir unseren Service anbieten zu können.
  • Die finale Berechnung und Beurteilung über Steuerguthaben oder -nachforderungen erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt und wird mittels rechtsgültigem Einkommensteuerbescheid festgestellt

Kontakt

© 2024 relax-tax.at OG - Alle Rechte Vorbehalten