RelaxTax > Tax Guide > Lohnsteuerabzug und anrechenbare Lohnsteuer
By law, your employer is obliged to deduct social security and income tax from your gross wages/salary every month and pay it to the tax office on your behalf. However, your employer cannot know that you are a sole earner, want to apply for the family bonus or have something else that you can deduct from your taxes. You then have to tell the tax office with the tax equalization and your wage tax will be recalculated and offset against the wage tax that has already been deducted (creditable wage tax). That’s your tax credit!
In the most beautiful official german law text it is said as follows:
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Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, wenn im Inland eine Betriebsstätte des Arbeitgebers im Sinne des § 81 EStG 1988 besteht. Hat ein ausländischer Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988, gilt ab dem Kalenderjahr 2020 Folgendes: Von unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern kann die Einkommensteuer freiwillig durch Abzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) erhoben werden. Wird der freiwillige Lohnsteuerabzug durchgeführt, sind diese Einkünfte wie lohnsteuerpflichtige Einkünfte zu behandeln und es besteht zB keine Vorauszahlungsverpflichtung gemäß § 45 EStG 1988. Den Arbeitgeber treffen bei der freiwilligen Lohnsteuerabfuhr folgende Pflichten: ein Lohnkonto zu führen (§ 76 EStG 1988), eventuelle Aufrollverpflichtungen (§ 77 EStG 1988), die Einbehaltung der Lohnsteuer (§ 78 EStG 1988), die Abfuhr der Lohnsteuer (§ 79 EStG 1988), die Übermittlung eines Lohnzettels (§ 84 EStG 1988) und die Gewährung von Einsicht in Lohnaufzeichnungen (§ 87 EStG 1988). Eine Haftung des Arbeitgebers wird dadurch jedoch nicht bewirkt.
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